Die Tage wird heiß diskutiert. Im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Liskarikatur_eu_irlandsabonner Vertrag ist die alte Frage in Deutschland wieder neu entflammt. Was wollen wir für ein Europa?

Die geplante schnelle Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Art. 23 GG und dem Lisabonner Vertrag ist ins Stocken geraten. Die Landesfürsten in Bayern mucken auf und der Bundestag muss nachsitzen. Gleichzeitig brüskiert sich Joschka Fischer lautstark. Das Urteil zum Lissabonner Vertrag sei rückwärtsgewandt und realitätsfremd.

Was wollen wir für ein Europa? Um diese Frage sinnvoll zu beantworten, muss man sich, wie Fischer Recht hat, die Realitäten anschauen. Petra Pinzler analysiert in der aktuellen Ausgabe der Zeit die Situation in Berlin sehr anschaulich. Bei den Europapolitikern herrsche vor allem Angst vor einer stärkeren Einmischung des Bundestages. Dies trifft auf Abgeordnete, die selber viel zu überfordert sind und einer echten Kontrolle der deutschen Ratsmitglieder gar nicht gewachsen sind. Pinzler zitiert den CDU-Abgeordneten Kirchbaum, den Vorsitzenden des EU-Ausschusses. Er wolle die Regierung nicht an die kurze Leine nehmen. „Schließlich kontrolliert das Parlament zwar die Regierung, aber es misstraut ihr doch nicht grundsätzlich.“ Ein Drahtseilakt zwischen effizienter Exekutive und demokratischer Beteiligung. Es drängt sich der Eindruck auf, dass im europäischen Mehrebenensystem (s.a. Analyse von Jachtenfuchs) das Transparenzdefizit gerade schon ein normatives Prinzip ist. Denn die komplexen Verhandlungen im Rat funktionieren dann am besten, wenn die Regierungsvertreter vermeiden ihre Positionen öffentlich zu machen.

Hat Fischer also Recht? Drückt das Bundesverfassungsgericht den Verantwortlichen in Berlin Gespenster auf, die keiner gerufen hat und keiner braucht? Es mag sein, dass die rechtliche Perspektive insofern begrenzt es, als dass es sich nur an Begriffen des Staatsrechtes abarbeiten kann. Diese sind auf das Europäische Projekt als sui generis – soweit sie nicht weiterentwickelt werden – bedingt anzuwenden. Auch hat Fischer Recht, wenn er darauf hinweist, dass die rechtliche Berücksichtigung einer Ausstiegsklausel im Vertrag wohl nur eine Spielerei ist. Die Integration hat längst eine Eigendynamik und seine eigenen Sachzwänge gewonnen. Zusätzlich lässt sich zwischen den Zeilen des Urteils ein neuer Kompetenzstreit – insbesondere in Fragen des Grundrechtsschutzes – zwischen dem EuGH und Karlsruhe erahnen. So heißt es im 4. Leitsatz: „ Die Ausübung dieser verfassungsrechtlich radizierten Prüfungskompetenz folgt dem Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, und sie widerspricht deshalb auch nicht dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 EUV-Lissabon); anders können die von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV-Lissabon anerkannten grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen souveräner Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration nicht gewahrt werden.“       So gesehen, könnte man das Urteil als einen unverantwortlichen, egoistischen Selbstbehauptungstrip des höchsten Gerichtes in Deutschland deuten.

Es dürfte schnell einleuchten, dass dieses zu kurz gegriffen ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mag in gewissen Teilen begrenzt sein, aber in seiner klaren juristischen Begrifflichkeit legt es eindeutig die tieferen und normativen Probleme der Integration frei und offenkundig. Indem es erneut nach dem letzten Grund des Primärrechtes, also der verfassungsgebenden Gewalt fragt, wird deutlich, dass das Demokratiedefizit keine abgenutzte Phrase darstellt. Was wollen wir für ein Europa? Diese Frage muss beantwortet werden. Und zum jetzigen Zeitpunkt läuft nun mal demokratische Legitimation innerhalb der EU auf zwei Gleisen. Neben dem Europaparlament sind es die nationale Parlamente, die Legitimation vermitteln. Und diese muss über eine rein personelle Kontrolle hinausgehen. Die Regierung muss den Parlamenten verantwortlich bleiben. Nur so lässt sich dem diffusen, breitem Unbehagen in der Bevölkerung entgegen treten, aus dem letztlich guten Zustand nationalstaatlicher Verfasstheit in eine unerprobte, unübersichtliche, technokratische kalte europäische Welt zu gleiten.

Der Lissabonner Vertrag versucht freilich eine Antwort auf das Demokratiedefizit zu geben. Das Europaparlament wird gestärkt und auch die nationalen Parlamente werden erstmals im Primärtext explizit angesprochen. Dass die Bayern aufmucken, ist daher politisch äußerst unklug, weil es den Europazweiflern in Irland und Tschechien in die Hände spielt. Hingegen ist es nicht unklug, von den Parlamentariern mehr Anstrengung dabei zu fordern, der Union zu mehr Transparenz zu verhelfen.

von Niklas Kramer