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Treffpunkt Europa – Magazin junger Europäer

Bundespräsident (a. D.) Roman Herzog, EU Binnenmarktkommissar (a. D.) Frits Bolkestein und Lüder Gerken (Centrum für Europäische Politik) holten in der Zeitung Frankfurter Allgemeine vom 15. Januar 2010 zum Rundumschlag gegen die Europäische Union aus. Den Vorwurf „Die EU schadet der Europa-Idee“ füllen die Autoren vor allem mit der Klage – die Europäische Union umgehe permanent die Vorgaben des sogenannten Subsidiaritätsprinzips. Dabei fällt auf, dass sie eine Beschreibung genau dieser Europa-Idee schuldig bleiben und das sie das Subsidiaritätsprinzip äußerst einseitig betrachten.
Einseitiges Subsidiaritätsverständnis

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass nur das durch die EU gesetzlich geregelt werden darf, was nicht sachgerecht auch auf nationaler Ebene regelgelt werden kann. Auch wenn sich die Verfasser scheinbar am Subsidiaritätsprinzip endlanghangeln fällt schnell zweierlei auf. Erstens ein inkonsistentes Verständnis von Subsidiarität sowie zweitens und damit einhergehend das eigentliche Ziel des Aufsatzes, nämlich gegen alles was den Herren an den Prozessen in der Europäischen Union nicht passt, zu Felde zu ziehen.

Subsidiarität konstituiere in den Augen der Autoren, über die reine Betrachtung der Problemlösungsfähigkeit der verschiedenen Ebenen hinaus, einen grundlegenden Vorrang der untersten Ebene (Nationalstaat) gegenüber der obersten Ebene (EU). Ein durchaus deutscher Ansatz, der im Bundes- und Landesrecht Deutschlands in der Regel dazu führt, dass Landesfürsten ihre Kompetenzen gegen den Zugriff der Bundesebene verteidigen. Dies geschieht oft zu Recht, was jedoch vergessen wird sind die Auswüchse des deutschen Föderalismus wie wir ihn zum Beispiel im Flickenteppich deutscher Bildungspolitik sehen können. Meiner Ansicht ist es wichtig zu betonen, dass Subsidiarität in beide Richtungen wirkt und selbstverständlich auch nur dann zu tragen kommt, wenn der Europäischen Union zu einem früheren Zeitpunkt für den jeweiligen Politikbereich die entsprechenden Kompetenzen übergeben worden sind. Der Vorwurf die EU nehme sich Kompetenzen, die sich per Gesetz gar nicht hat, greif deshalb ins Leere.

Die Autoren bemängeln die allgemeine Missachtung des Subsidiaritätsprinzip durch die Instanzen der Europäischen Union:

„Diamentral zur ursprünglichen Intention versteht man in Brüssel unter Subsidiarität heute meist: Wenn Brüssel Geld gibt, kann das fragliche Problem besser auf EU-Ebene gelöst werden.“

Gleichzeitig könne nicht auf die Kontrolle durch den EuGH gesetzt werden, da dieser ein Interesse daran habe, die Kompetenzen der Europäischen Union stetig auszuweiten. Die meiner Ansicht richtige Schlussfolgerung ist deshalb, dass die Mitgliedsstaaten und hier vor allem ihre Parlamente ihrer Kontrollpflicht stärker als bisher nachkommen müssen.

Mehr europäische Kapazitäten in nationale Parlamente

Der Lissabonner Vertrag stärkt die Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente. Nichtsdestotrotz bleibt das Problem bestehen, dass die kurzen Einspruchsfristen und die gleichzeitige Flut neuer Richtlinien und Verordnungen eine effektive parlamentarische Kontrolle erschweren. Wenn über 80% deutscher Gesetze einen europäischen Ursprung haben bedarf es hier einer Kehrtwende. Faktisch müssten auch 80% der parlamentarischen Kapazitäten zumindest teilweise auf die Europäische Ebene fokussiert sein. Sicherlich werden europäische Fragen mittlerweile nicht mehr nur in den Ausschüssen für Auswärtiges und für Europa diskutiert, sondern sind Teil des parlamentarischen Alltags in allen Fachgremien. Es bleibt aber der Verdacht, dass weiterhin ein nicht-proportionales Verhältnis zwischen den ’20% nationalen Rechts’ und den ’80% europäischen Rechts’ und den ihnen jeweils zugewiesenen Kapazitäten besteht.

Mehr als ein europäischer Binnenmarkt

Als größte Herausforderung der Europäischen Union bezeichnen die Autoren die Akzeptanz der Bürger/innen zu gewinnen. Folgt man jedoch ihren Beispielen so ist dies vor allem auf wirtschaftlicher Ebene umzusetzen. Ganz am Ende wird noch der Verbraucherschutz als wichtiges Bürgerinnenthema genannt. Hier wird ein alter Fehler begangen, der gerade die Bürgerinnen und Bürger von der Europäischen Union entfremdet hat – nämlich die Politik der EU auf den Binnenmarkt und vielleicht noch auf Verbraucherrechte zu beschränken. Fragen der Sozial- und Bildungspolitik werden völlig ausgeklammert. Die Bedeutung der Außen- und Sicherheitspolitik wird betont wenn auch nicht elaboriert. Die wachsende Rolle von Nachhaltigkeitspolitik wird abgesehen von der en Voguen Klimadebatte in allen ihren Facetten völlig ausgeblendet.
Antidiskriminierungspolitik

So wird zum Beispiel die europäische Antidiskriminierungsgesetzgebung gebrandmarkt, da sie eindeutig dem Subsidiaritätsprinzip widerspreche. So sollen etwa Geschäfte und Restaurants bedarfsunabhängig behinderten gerecht umgebaut werden. Ein solches Gesetz sei laut der Verfasser ungerechtfertigt, da es sich hierbei um einen Vorgang ohne grenzüberschreitende Dimension handele. Hierauf ist zweierlei zu erwidern.

Zum einen gehört es bereits zu den Klassikern der Argumentation in der Binnenmarktgesetzgebung die Rolle von Grenzregionen innerhalb des Markts zu betonen. In einer EU von 27 Mitgliedstaaten können sich übrigens nur wenige Regionen in den großen Nationalstaaten tatsächlich als nicht-Grenzregion bezeichnen. Gleichzeitig kann es keine unterschiedlichen Gesetze zwischen Grenzregionen und Zentralregionen geben. Grenznahen Geschäften erstünde ein Wettbewerbsnachteil unterlägen sie strengeren Vorschriften als ihre Nachtbarn auf der anderen Seite.

Viel stärker wiegt für mich jedoch der Inhalt gerade der Antidiskriminierungsgesetzgebung speziell in der Behindertenpolitik. Es muss in ganz Europa zum Standard werden Gebäude behindertengerecht zu konstruieren. Genauso wie es Standard ist Geländer an Treppen zu montieren. Wenn europäisches Recht dazu dienen kann dies EU-weit durchzusetzen, so ist das zu begrüßen.

Umweltpolitik

Ein weiterer Dorn in den Augen der Autoren ist die europäische Umweltgesetzgebung. Hier zeigt sich erneut, dass es eher um die Kritik an der Sache geht, als um den Schutz der Subsidiarität. Es ist zu begrüßen, dass die Autoren den europäischen Emissionshandel loben und sich sogar eine Ausweitung auf Erzeuger und Importeure von Energieträgern wie Benzin, Diesel und Heizöl wünschen. Gleichzeitig fordern sie jedoch die Subvention von klimafreundlicher Energieerzeugung einzustellen. Die Subvention von diesen Technologien hat eindeutig grenzüberschreitende Dimensionen, ist also keine Frage der Subsidiarität. Gleichzeitig wäre es politisch Fatal eine so wichtige Zukunftstechnologie nicht aktiv zu fördern bis sie effizient genug ist alleine auf dem Markt zu bestehen. Der dramatische Klimawandel erfordert ein dramatisches Wachstum in diesen Bereich. Dies ist ohne Subventionen nicht zu erreichen.

Auch der Schlag gegen die Energiesparlampengesetzgebung der Europäischen Union geht meines Erachtens nach Hinten los. Unbestritten ist das Energiesparpotenzial von diesen Lampen übertrieben worden. Trotzdem kann immer noch deutlich Energie eingespart werden gegenüber herkömmlichen Glühbirnen. Hier muss Überzeugungsarbeit geleistet werden, denn die Kritik der Bürgerinnen und Bürger basiert auf ästhetischen Gründen für die es aber auch unter den Energiesparlampen Lösungen gibt. Dies ist aber gar nicht das Hauptargument der Autoren, sondern sie behaupten, dass das Einsparpotenzial durch Energiesparlampen deshalb verwirkt sei, weil es bei festen Deckelwerten im Emissionshandel auf anderen Ebenen wieder verloren ginge. Dies verschweigt jedoch die Möglichkeiten der Gesetzgeber Grenzwerte nach unten zu bewegen, sobald durch Fortschritt und andere Optimierung Effizienz gesteigert wurde.

Subsidiarität als Vorwand: für eine Politik guten nachhaltigen Lebens

Nach der Lektüre des Aufsatzes von Herzog , Boltkestein und Gerken lässt sich festhalten, dass hier drei Wirtschaftsliberale die EU Binnenmarktspolitik groß halten. Zu Recht gehört dieser Politikbereich zu den Erfolgsgeschichten der Europäischen Integration. Auch der europäische Hang zu Überregulierung wird nicht unbegründet kritisiert. Es fragt sich nur ob die Autoren nicht einem Trugschluss unterliegen, wenn sie behaupten die Bürger würden sich deshalb nicht mehr für die EU interessieren, weil die Europäische Union mit zahlreichen neue Regulierungen in ihr tägliches Leben eingreift.

Was die Leute meiner Ansicht viel mehr bewegt, ist dass sich die Europäische Union gerade nur auf Marktregulation und mehr oder weniger wirtschaftsfreundlichen Verbraucherschutz beschränkt hat. Andere Bereiche werden hier wichtiger auch in der Wahrnehmung der Menschen. Dazu gehört das fairerweise auch von den Autoren genannte Feld der Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch Fragen von Antidiskriminierungsgesetzgebung, Fragen der Energie- und Ressourcensicherheit und des Umgangs mit der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen – eine Diskussion die all zu oft nur auf die Problematik des Klimawandels beschränkt wird. Tatsächlich aber Fragen nach einem guten nachhaltigen Lebens stellt.

von Martin Behrens

Das Europäische Parlament unterhält einen eigenen TV-Kanal. Hier können die aktuellen Entwicklungen und Diskussionen nachverfolgt werden. Aktuell geht es im Beitrag über die Anhörungen der zukünftigen Kommissionsmitglieder durch die Europaabgeordneten:

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Die JEF Thüringen hatte am 16.01.10 zum ersten Landestreffen im neuen Jahr nach Erfurt eingeladen. Neben Mitgliedern aus Erfurt waren auch Leute aus Jena und vom Bundesvorstand aus Stuttgart anwesend.

Begonnen wurde mit einem ausgiebigen Brunch in geselliger Runde. Anschließend leitete der Landesvorsitzende Marc Schleicher die Thematik des Treffens mit einer kurzen Begrüßung ein.

Im Fokus stand der letzte Leitantrag des JEF-Bundesvorstandes, welcher während des Bundeskongress im Oktober 2009 in Weinheim beschlossen wurde. Genauer ging es um die Forderungen in Abschnitt A: „Die Institutionen der Europäischen Union: Für einen föderalen Aufbau Europas“. Der Leitantrag ist online einzusehen.

Leitanträge des Bundesvorstandes sollen in den regionalen JEF-Verbänden als Orientierung dienen und zur Diskussion anregen. Von dieser Möglichkeit machten die Anwesenden regen Gebrauch. Zum Vorgehen wurde beschlossen in Gruppen den Status Quo der 3 wichtigsten EU-Organe zu erarbeiten und dann die konkreten Forderungen der JEF gegenüber zu stellen.

So beschäftigte sich die erste Gruppe mit dem Europäischen Parlament, die zweite mit der Europäischen Kommission und die dritte mit dem der Rat der EU (auch Ministerrat).

Die Ergebnisse der Gruppenarbeit wurden gemeinsam ausgewertet sowie Pro- und Contra-Meinungen diskutiert. Jeder Teilnehmer konnte hierbei sein Wissen über die politischen Organe der EU erweitern und vor allem verschiedene Sichtweisen bezüglich der künftigen Ausrichtung der EU kennen lernen.

Allen war bewusst, dass grundlegende Entscheidungen in der Europäischen Union anstehen um auch in den kommenden Jahren eine handlungsfähige Staatengemeinschaft zu bilden. Mit diesem Landestreffen wollte die JEF-Thüringen ihren Beitrag dazu leisten.

Das Programm der Spanischen EU-Ratspräsidentschaft ist nun zum Nachlesen online.

Auf den Seiten des Europäischen Parlaments findet ihr alle Informationen zu den Mitgliedern der zukünftigen EU-Kommission. Ebenfalls gibt es hier das Leitbild und die Zielvorstellungen des neuen/alten Kommissionspräsidenten Barrosos.

Ein Kommentar aus der Financial Times Deutschland lässt wenig Visionäres im neuen Kollege befürchten.

Das Parlament stimmt Ende Januar über den Vorschlag Barrosos für die Kommissionsbesetzung ab.

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